05.03.07.10 (Bayern) Durchführen von Transporten
- Laufende Nr
- 249
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.07
- SYS_4
- 05.03.07.10
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Vertrieb und Einkauf / Disposition / Lager / Transport
- ERAAA
- Durchführen von Transporten
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 4
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Transporten innerhalb ggf. außerhalb des Betriebsgeländes. Transportgüter (z.B. Produktionsmaterial, Leergut) am Abholort (z.B. Lager, Abstellplatz, LKW) ggf. mit Hebezeug (z.B. einfacher Kran) aufnehmen, mittels Fahrzeug (z. B. Elektrokarren, Gabelstapler) zum Bestimmungsort (z.B. Lager, Abstellplatz, LKW) vorschriftgemäß transportieren und abstellen. Ggf. Verwendung von UNIMOG für Rangier- und Transportarbeiten im Betriebsgelände. Be- und Entladen von z.B. Containern, Waggon, LKW gemäß den Richtlinien in richtiger Menge. Ökonomische Planung und Nutzung des Stauraumes unter Beachtung der Gewichtsverteilung. Bei mehreren vorliegenden Aufträgen Transportreihenfolge festlegen. Mittels EDV Warenbewegungen buchen (z.B. Bestandsveränderungen, Lagerorte), ggf. Nachbestellungen auslösen. Transportgutdokumente (z.B. Begleitpapiere, Warenbegleitschein, Gefahrgutdokumente) nach Richtlinien z.B. auf Vollständigkeit überprüfen, ggf. Maßnahmen einleiten. Transportgerechte Verpackung nach Richtlinien z.B. auf Vollständigkeit und Ausführung (z.B. Überseeverpackung, länderspezifische Verpackung) überprüfen, ggf. Maßnahmen einleiten. Ggf. Versand- und Zollpapiere aushändigen. Transportauftrag abmelden. Bei Bedarf Neuaufstellungen, Umbauten, Instandhaltungs- bzw. Rüstarbeiten an z.B. Maschinen, Pressen durch sachgerechtes und/oder schwieriges Positionieren von Lasten mit Gabelstapler und/oder einfachem Kran unterstützen. Durchführen der üblichen Fahrzeugpflege und -wartungsarbeiten (z.B. Ölstand, Reinigung, Reifenluftdruck, Batteriepflege) nach Vorgabe. Fahrzeuge (z. B. Gabelstapler, Elektrokarren) einsatzbereit halten (z. B. aufladen, betanken). Störungen vom Fachpersonal beheben lassen.
BBG
Das vorschriftgemäße Durchführen von Transport- und Ladearbeiten, das bedarfsabhängige Unterstützen bei Instandhaltungs- und Rüstarbeiten mittels Fahrzeug (incl. Erwerb der notwendigen Betriebsberechtigung wie z.B. Staplerschein ), der Umgang mit Transportgutdokumenten und EDV sowie die Durchführung der Fahrzeugpflege und -wartung erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, die über die Anforderungen der EG 3 hinausgehen und durch eine zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation erworben werden.